Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit: | Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2010 zur Förderung Berliner bildender Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse. Diese Förderung soll die Produktion eines ersten Einzelkataloges oder einer ersten Website unterstützen. Künstlerinnen und Künstler, deren letzte geförderte Veröffentlichung (Katalog/Website) länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Das Katalog-/Website-Projekt wird mit bis zu 70 % der gesamten Herstellungskosten bezuschusst, jedoch maximal bis zu 8.000,– Euro für einen Katalog und maximal 3.200,– Euro für eine Website.
Die Vergabe dieser Zuschüsse kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen.
Ab sofort liegen die entsprechenden Bewerbungsunterlagen beim
Regierenden Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
Referat V D
Zimmer 4/A/6
Brunnenstraße 188 – 190
D-10119 Berlin-Mitte
oder beim Pförtner zur Abholung bereit.
Des Weiteren stehen die Unterlagen im Internet unter www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 25. November 2009 (Poststempel)