von Axel Porsch | Gehört Streetart dem Künstler, dem Besitzer der Immobilie, dem Eigentümer des Bauzaunes, der Stadt, der Öffentlichkeit? Oder hat der Künstler sein Streetart Oeuvre in dem Moment zur freien Verfügbarkeit der Öffentlichkeit „freigegeben”, indem er/sie es fertigstellte? Hat der/die KünstlerIn das Werk eventuell verschenkt?
Wäre es Verletzung des Copyrights, wenn ein anderer Streetartist dieses Werk übermalen, verfremden würde? Ist es eine ahndungsfähige Verletzung des Copyrights, wenn ein cleverer Gewerbetreibender Fotos von Streeartobjekten anfertigt und diese Fotos als Postkarten, Poster, Shirts, Kühlschrankmagneten abbildet und in eigenen Outlets sowie per Onlineshop vermarktet?
Was kommt next? Motive von Streetartists fotografieren, etwas per Photoshop nach eigenem Gusto modifizieren, eine unsägliche Typo dazupacken und dann Kissenbezüge oder Bettwäsche produzieren, damit sich der Tourist aus Gelsenkirchen oder Kücükkuyu darin räkeln und von der grossen weiten Welt träumen darf?
Genau um diese Fragen hat sich ein Disput zwischen Streetartists in Berlin und der Firma Citygroove.de entwickelt, der vorerst in der Blogosphäre ausgetragen wird obwohl auch schon mal ein übersprühter Briefkasten daran glauben musste.
Weitere Infos bei http://just.blogsport.de und im ”goldenen Stück Scheisse” bei Flickr
Und um den Begriff Streetart relativ emotionslos zu erläutern, hilft ein Blick zu Wikipedia (deutsch) oder Wikipedia (englisch)
Inzwischen hat Citygroove die Segel gestrichen und ihr gesamtes Angebot vom Netz genommen. Scheinbar wird man irgenwann unter einem neuen Namen wieder antreten, dem grossspurigem Text auf der website folgend:
„Dear visitor,
Thanks to over million visitors! Urban Art Cenrtal.com is coming soon! We hope to see you soon in our new locations in London/UK & Los Angeles/USA on August 1st, 2010. Thanks to everyone, that wants to sell his or her art on Urban-Art-Central.com Thanks for the many hundreds of nice emails and that great response! More information: Los Angeles/USA Mr. Elroy Turner / Manager/ Email: Elroy_inquiry@rocketmail.comLondon/UKMrs. Sabrina Canning / Manager/ Email: Sabrina_inquiry@rocketmail.com Your Urban Art Central Team”
Vielleicht interessiert Euch ja auch die Arbeit von Nathan Jurevicius (www.scarygirl.com). Ihr könnt seine Illustrationen seit ein paar Tagen im 4010 – der Telekom Shop in Mitte ansehen. Er hat dort mit seiner Partnerin Andrea Kang die Gallery Wall gestaltet und diese kann man die kommenden drei Monate kostenlos besichtigen. Mehr Details findet Ihr unter http://www.4010.com.
Ein aktuellerer und passenderer juristischer Präzedenzfall dürften die von Kiddy Citny und Thierry Noir bemalten Teile der Berliner Mauer sein, die weltweit verkauft worden sind.
Soweit ich mich erinnere, hat da die Kanzlei Hertin im Auftrag der beiden Künstler erfolgreich auf Beteiligung an den Einnahmen geklagt.
Mir fällt dazu ein Urteil von 1912 („Felseneiland mit Sirenen“) ein, das dem Besitzer des Objektes dessen Zerstörung samt aufgezwungenem Kunstwerk erlaubt, ohne die Urheberrechtspersönlichkeit des Künstlers zu verletzen.
http://www.presseschauer.de/?p=304